Zur nächsten Seite

 Letzte Aktualisierung dieser Seite am: 3.11.2000

  Zum Archivindex

Der gerechte Ärger des Superintentdenten Ruperti

(Ein Beitrag zur Schulgeschichte von Friedrichsdorf-Neuschönebeck)

Von Johann Hennings

In St.Magnus gibt es nicht mehr viele Häuser, die vor 100 und mehr Jahren erbaut worden sind. Zu den wenigen gehört in der Richthofenstraße (nördl. der Eisenbahn) ein rotes Backsteingebäude, das heute allgemein als Kindergarten Richthofenstraße (Nr.4) bekannt ist, während es noch in den 30er Jahren von den älteren Einwohnern Friedrichsdorfer Schule genannt wurde. Damit sind wir bei dem ursprünglichen Daseinszweck dieses Gebäudes: es wurde vor genau 100 Jahren als zweiklassige Schule errichtet. Für das Baujahr gibt es heute noch einen sichtbaren Beweis im Wartezimmer von Dr. Schmidtmann (Pumpenstraße) ist an der Wand eine 110 x 35 cm große Sandsteintafel angebracht, auf der folgende Worte eingemeißelt sind:

Schule in Friedrichsdorf
Erbaut im Jahre 1890
Gott zur Ehre, der Jugend zum Segen


Dazu noch eine Meldung aus der NDVZ vom Sonntag, d. 12.Okt. 1890: "Friedrichsdorf. Am Montag (13.10) Nachmittag 3.00 Uhr wird unsere neuerbaute zweiklassige Schule eingeweiht werden."
Wir müssen, um zu unserem Thema zu kommen, noch eine weitere Zeitungsnotiz heranziehen, die drei Wochen früher als die eben erwähnte zu lesen war:
In den beiden Terminen zum Verkauf der alten Schule in Friedrichsdorf gab der Schiffskoch Horstmann aus Aumund das höchste Gebot ab, zuletzt mit 3.840 M.; ... (NDVZ vom 21.9.1890)

Die Schulgeschichte von Friedrichsdorf beginnt also nicht mit dem 1890 erbauten Schulhaus (-Schulhaus II), sondern lt. eben zitierter Zeitungsmeldung zu einer früheren Zeit mit einem Schulhaus 1. Die Geschichte dieses ersten Schulhauses soll uns zunächst beschäftigen.

Innerhalb der heutigen Grenzen von St. Magnus gab es im 19. Jhdt. nördlich der Eisenbahn zwei kleine Ortschaften: Neuschönebeck (zuerst Clamersdorf genannt) und Friedrichsdorf. Sie erstreckten sich entlang der Lesumer Heerstraße und der Straße "Unter den Linden": Neuschönebeck vom Holthorster Weg bis zur Leuchtenburger Straße und Friedrichsdorf daran anschließend bis zur Straße "Auf dem Krümpel". Ihre Selbständigkeit verloren sie, als sie zum 1.4.1908 mit ihren insgesamt etwa 465 Einwohnern in St.Magnus eingemeindet wurden und zwar Neuschönebeck ganz, Friedrichsdorf nur mit seinem östlichen Teil (bis Gerkens Park). Die Namen der beiden Dörfer (Friedrich- und Clamar-) lassen erkennen, daß die Siedlungen manchmal auch „Colonien" genannt auf dem Grund und Boden des Barons von der Borch angelegt waren; für die ursprünglich gleich großen Parzellen (2 Morgen) mußten ihre Besitzer, die „Anbauer" genannt wurden, eine jährliche Rente an das Schloß Schönebeck entrichten. Ihren Lebensunterhalt verschafften sicn die „Eingesessenen" teils durch Tagelohn, Handwerk (z.B. als Schiffszimmerleute) oder durch kleine Seereisen, teils durch landwirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke, „bespannt" aber war niemand. Da außerdem fast alle Bewohner ihre Häuser nur mit fremdem Geld hatten bauen können, war das Geld bei ihnen äußerst knapp.

Die Anfänge eines eigenen Schullebens, d.h. die Anstellung eines Nebenschullehrers durch die „Schulinteressenten" von Neuschönebeck, fallen in die Zeit von 1799 - 1806; ich habe sie im Veranstaltungskalender des Heimatvereins Lesum für den Winter 1988/89 beschrieben und will sie daher nicht wiederholen, zumal die Nebenschule offensichtlich nicht einmal 10 Jahre bestanden hat.

Bis in die Mitte der 1840er Jahre scheinen die Schulinteressenten ihre Kinder je nach Lage ihrer Wohnstätten entweder nach Lesum (zur Hauptschule) oder nach Platjenwerbe, nach Schönebeck oder auch nach Aumund geschickt zu haben. Doch deuten zwei Bemerkungen (1854 und 1864) in Berichten des Sup. Ruperti an das Konsistorium in Stade darauf hin, daß es seit 1845/46 in Neuschönebeck wieder eine Schulstube mit einem Nebenschullehrer gegeben haben muß.

Die eigentliche Geburtsstunde einer bis 1908/09 bestehenden Schuleinrichtung in unseren beiden Dörfern und damit letztlich auch der Anlaß zum Bau des oben erwähnten Gebäudes an der Richthofenstraße ist die Erklärung der Ortschaft Neuschönebeck vom 14.12.1848, zusammen mit der „Colonie" Friedrichsdorf eine neue Schulgemeinde (insgesamt 35 Feuer- stellen) bilden zu wollen. Aufgrund der "wirklich so dürftigen Umstände der meisten Bewohner", die „sehr unvermögende Tagelöhner und niedere Handwerker" waren, brachte dieser Beschluß große finanzielle Probleme mit sich: die Schulgemeinde mußte nämlich nicht nur die Kosten für das Schullokal (einschl. Einrichtung und Heizung) und für die Lehrerwohnung tragen, sondern auch das seit 1845 gesetzlich festgelegte Mindestgehalt für den Lehrer zahlen: jährl. 80 Rthl. Nach langwierigem Schriftwechsel zwischen Lesum und Stade sollte diese „Diensteinnahme" wie folgt aufgebracht werden: 1.durch 20 gGr. (5/6 Rthl.) Schulgeld pro Kind, 2. das dann an 60 Rthl. noch fehlende Geld durch Umlage nach Feuerstellen und 3.durch 20 Rthl. staatliche Beihilfe. Erst zu Ostern 1851 - 26 Monate nach dem Beschluß konnte endlich in Neuschönebeck der einklassige Schulbetrieb aufgenommen werden: ungefähr 60 Kinder wurden in einer gemieteten Schulstube von einem 19jährigen Lehrer unterrichtet, dessen Ausbildung „in Unterweisungen und practischen Übungen" bestand, an denen er ein Vierteljahr lang „im Nebeninstitute des Königlichen Seminarii zu Hannover theilgenommen" hatte.

Die Schulstube kann nur eine sehr behelfsmäßige Notlösung gewesen sein - wo hätte man auch in den 39 kleinen Seefahrer- und Handwerker- Häusern der Anbauer einen passenden Raum finden können, in dem bei ausreichendem Platz, Licht und Sauerstoff 60 Kinder erfolgreich hätten unterrichtet werden können! Dabei wuchs die Zahl der Anbauer und dementsprechend auch die der Kinder.
Da bot sich der Schulgemeinde schon im Sommer 1852 die Gelegenheit, in Friedrichsdorf ein eigenes Schulhaus zu „acquiriren": der bisherige Eigentümer Diedrich Middelstorb wollte sein erst 1851 erbautes 30 x 34 Fuß großes Wohnhaus mit dem dazugehörigen 3 Morgen großen Grundstück für 760 Rthl.Gold verkaufen, dazu kam für den Käufer noch eine jährliche Belastung von 8 Rthl.Gold, die als Rente an das Gut Schönebeck zu zahlen waren. Die „Acquisition" war nur mit staatlicher Beihilfe möglich. Den von den Schulvorstehern Strodthoff und Dohrmann erbetenen staatlichen Zuschuß -sie nannten ihn ein „Gnadengeschenk von 400 Rthl." -verringerte schon Sup. Ruperti, der die erste Station auf dem Dienstweg nach Hannover war, auf 300 Rthl.! Daher sahen sich auch das Konsistorium und die Landdrostei in Stade nicht veranlaßt, beim Kgl. Mi- nisterium der geistlichen- und Unterrichtsangelegenheiten in Hannover mehr als 300 Rthl. zu beantragen (28.12.1852). Mit Hilfe dieses Zuschusses wurde der Kauf im Februar 1853 abgeschlossen, und nach einem geringfügigen Umbau konnte die neue Schule am Sonntag, den 6. November 1853 mit einem Gottesdienst feierlich eingeweiht werden.Wo lag nun das Schulhaus 1 mit dem dazugehörigen Grundstück?
Es stand an der Straße "Unter den Linden" auf dem Gelände des heutigen Kindergartens Richthofenstraße. Das Grundstück erstreckte sich von der Chaussee" in 40 m Breite etwa 200 m nach Süden und umfaßte auch noch das Grundstück des heutigen Hauses Nr. 20 (5). 1890 wurde es in einen 5820 qm großen südlichen Teil, auf dem das neue Schulhaus (II) errichtet wurde, und in einen kleineren, nördlichen Teil (2160 qm) geteilt. Auf diesen Teil mit dem Schulhaus 1 bezieht sich das Kaufangebot, das zu Beginn dieses Aufsatzes aus der NDVZ zitiert wurde.

Jetzt wieder zurück in die 1850er Jahre! Erinnern wir uns noch einmal:
die Bewohner der Schulgemeinde, die „bis auf ganz wenige arm waren", mußten jetzt neben ihren persönlichen Schulden (Ruperti: "... da fast jeder Bewohner schwer verschuldet ist") und neben den bisherigen Schullasten auch noch die neuen Schuldlasten auf sich nehmen, die durch die Creditaufnahme beim Kauf des Schulhauses entstanden waren.

Das blieb nicht ohne Folgen für die "Salarierung" des Friedrichdorfer Lehrers: es gab zwar im Königreich Hannover ein gesetzlich geregeltes Mindestgehalt (seit 1856 betrug es 150 Rthl.jährlich), aber im übrigen regelte sich die Höhe der Diensteinnahmen nach der Finanzkraft der jeweiligen Schulgemeinde. Wie völlig unzureichend der Schullehrer in Friedrichsdorf entlohnt wurde, geht daraus hervor, daß die Schulgemeinde sich erst 1858 entschließen konnte, „die Schulstelle von 80 auf 100 Rthl. aufzubessern". Daneben aber bietet uns diese Aufbesserung ein eindrucksvolles Beispiel für politisches Rückgrat: die Schulgemeinde hatte das Konsistorium gebeten, von den 20 Rthl. jährlich 5 Rthl. als staatliche Beihilfe zu übernehmen. Das Konsistorium wollte den Zuschuß jedoch nur unter der Bedingung bewilligen, daß die Schulinteressenten auf ihr „Besetzungsrecht" (=Recht, den Lehrer auszuwählen) verzichteten. Trotz verstärkten Drucks der Obrigkeit lehnte die Schul- gemeinde dies Ansinnen ab und kam selbst für die gesamte Gehaltserhöhung auf.
Bis in die 1890er Jahre hinein sah sich fast jeder Lehrer in Friedrichsdorf-Neuschönebeck gezwungen, "um Verbesserung seiner Diensteinnahmen nachzusuchen".
1863 gab einer von ihnen im Alter von 25 Jahren sogar seine Stellung auf und beschloß, nach Amerika auszuwandern. In einer schriftlichen Meldung, in der er dem Konsistorium seinen Entschluß mitteilte, meinte er zu dem jährlichen Gehalt von 100 Rthl.:

„Kümmerlich kann ich damit nur mein Leben fristen; eine Sorge häuft sich, dabei auf die Andere, ...

Lag ein solches Gesuch vor, verhielten sich die Schulinteressenten in ihrer Bereitschaft zu zahlen zunächst einmal sehr zurückhaltend. Sie hofften, auf diese Weise eine entsprechend höhere staatliche Beihilfe vom Ministerium in Hannover (später Berlin) zu bekommen. Zwischen den Kontrahenten zu vermitteln und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, war Aufgabe des Sup. Ruperti, der seit 1840 Prediger in Lesum und seit 1846 auch Superintendent war. Kraft seines geistlichen Amtes beaufsichtigte er die Schulen im Kirchspiel Lesum (6). Als Vorsitzender der Kgl. Kirchencommission des Gerichts Lesum-Schönebeck, später als „geistlicher Kirchencommissarius des Amts Blumenthal" mußte er zu den Gesuchen Stellung nehmen. Das Ergebnis war dann meistens ein Kompromiß, wie z.B. im Frühjahr 1864, also noch in der hannoverschen Ära: Hannover bewilligte für die Erhöhung des jährlichen Diensteinkommens von 100 auf 150 Rthl. eine jährliche Beihilfe von 30 Rthl., den Rest von
20 Rthl. zahlte die Schulgerneinde, dafür wurde ihr die Erhöhung des Schulgeldes auf 1 Rthl. jährlich genehmigt.

Sup. Ruperti erwies sich in seinen Stellungnahmen immer als verantwortungsbewußter Sachwalter der schulischen Belange und damit auch der berechtigten Wünsche der Lehrer. Er zeigte ebenfalls großes Verständnis für die wirtschaftliche Lage der Bewohner von Friedrichsdorf und Neuschönebeck; diese Schulgemeinde war nämlich nach seinen Worten "die ärmste aller hiesigen 15 Schulgemeinden". Es ist daher nicht verwunderlich, in welchem Verhältnis sich z.B. 1869/70 also schon in preußischer Zeit die 70 Haushaltungen beider Dörfer auf die 7 Stufen der damaligen Classensteuer verteilten: zur 1. -der niedrigsten Stufe gehörten 37 und zur 2. Stufe 18 Haushaltungen, das ergab zusammen schon fast 79 %. Mit Recht konnte der weltliche Kirchen-Commissarius des Amts Blumenthal, Stegemann, ein Gesuch um Verbesserung der Schulstelle mit den Worten kommentieren: „Das Vermögen der Gemeinde besteht vorzugsweise in der Arbeitskraft der Bewohner."
Wenn dann auch noch Ende der 1860er Jahre durch den Übergang vom Holz- zum Eisenschiffbau gerade den Schiffszimmerleuten Arbeitslosigkeit drohte, wurde die wirtschaftliche Lage vieler Familien noch angespannter:
"Bei vielen herrscht bittere Noth. ... Sie nährten sich meistens vom Schiffszimmerhandwerke, welcher Beruf jetzt sammt dem Schiffsbau wegen der zunehmenden Dampfschiffahrt fast völlig aufgehört hat.

Nur in einer Angelegenheit allerdings hatte Rupertis Verständnis für die wirtschaftliche Situation der Bewohner seine Grenzen erreicht. Gleich beim Erwerb des Schulhauses (1853) hatte er ihnen vorgeschlagen, das fehlende Kaufgeld von der Landes-Credit-oder Kloster-Casse zu einem Zinssatz zu entleihen, mit dem auch die gesamte Schuld im Laufe von 20 bis 24 Jahren abgetragen worden wäre. Die Schulinteressenten dagegen waren keineswegs auf diesen Vorschlag eingegangen, sondern hatten sich das Geld (etwa 550 Rthl.) von einem Privatmann aus Schönebeck zu 4,5 % Zinsen geliehen, die sie nun, ohne ihre Schuldenlast zu verringern, jahrzehntelang bezahlten. Nach Rupertis Worten (April 1864) verweigerte die „Dorfschaft" die Tilgung „unter dem engherzigen Vorwande, weil sie dann ja Lasten für die Nachkommen tragen würde, welche diese selbst tragen könnten."

Der Unmut und Ärger über diesen Sachverhalt und über die Einstellung der Einwohner schlugen sich von nun an in jeder Stellungnahme nieder, die Ruperti zu den Gesuchen um Verbesserung der Schulstelle schreiben mußte. Noch Ende Februar 1880, sieben Monate vor seinem Tode, machte er seinem Ärger u.a. mit den Worten Luft, daß die Schulgemeinde Friedrichsdorf-Neuschönebeck immer die ärmste gewesen und geblieben sei „besonders durch die Störrigkeit einiger Redelsführer, die durchaus nicht auf mich hören wollten, daß sie allmälich ihre, Schulden abtrügen aus dem nichtigen Grunde, dann würde ein verheirateter (scil. Lehrer) angestellt, der mit dem Vortheile durchginge. Jetzt sind, Gott sei Dank, vernünftigere und mehr christliche Seelen am Regimente, die auch gern Opfer bringen wollen, wenngleich sie wenig zu opfern haben."

Und doch hatte die Gemeinde schon ein großes Opfer gebracht: obwohl 1879/1880 „in Folge des Darniederliegens aller Geschäfte viele Interessenten arbeitslos und ohne Verdienst" waren, hatte die Gemeinde auf einer Interessenten-Versammlung im Januar 1880 mit 17 gegen 10 Stimmen beschlossen, dem neu zu wählenden Lehrer die ganze Wohnung im Schulhaus mit den dazugehörigen Ländereien (3 Morgen) zu überlassen.

Seit 1853 hatte jeder Lehrer mit einer einzigen Stube vorliebnehmen müssen,

„und muß derselbe darin schlafen, essen und trinken, sich aus- und
ankleiden Stiefeln putzen, sich waschen, kurzum Alles thun"
(Worte eines leidtragenden Lehrers, 1869)

Die übrigen Wohnräume und die Ländereien waren an eine 3. Partei für 30 Rthl. vermietet, eine Summe, die der Gemeinde natürlich sehr willkommen war und die man nicht entbehren zu können glaubte. Den Antrag der Lehrer, ihnen die ganze Wohnung und die Ländereien zu überlassen, hatten die Schulinteressenten bisher immer abschlägig beschieden mit dem Argument,

„dann werde der Lehrer sich verheirathen und bald Zuschuß...verlangen, und sie wären dazu nicht im Stande".


Auf diese Weise hatte die Schule zu Michaelis 1870 schon einen guten Lehrer verloren, der sich gern verheiraten wollte; er wurde nach Cassebruch versetzt, einem Ort mit einer bestimmt besser dotierten Schulstelle und mit billigeren Lebens- verhältnissen. Der Verlust (im Schuljahr 1879/80) eines weiteren unverheirateten guten Lehrers ‚ der aber im Alter von 32 Jahren offensichtlich auf einen sehr abschüssigen Weg geraten und deswegen „seines Amtes entsetzt" worden war, hatte die
Schulgemeinde, damit nicht die Existenz der Schule bedroht werde, endlich doch dazu bewogen, die Schulstelle zu verbessern (Wohnung und Land) und dadurch auch einem verheirateten Lehrer die Möglichkeit zu bieten, trotz der teuren Lebensbedingungen in Friedrichsdorf festen Fuß zu fassen und trotz der „versuchungsvollen Lage des Dorfes" einen sittlichen Lebenswandel" zu führen.
Mit dieser Maßnahme war ein Tei1 der Ursache für Rupertis Ärger gegenstandslos geworden; offen blieb dagegen noch das Problem der Amortisation des 1853 geliehenen Geldes. Aber auch hier fand sich eine Lösung, allerdings erlebte Ruperti sie nicht mehr: erst im März 1888 beschloß der Schulvorstand, die Schuld von 2100 M. (700 Rthl.) mit 2 % zu amortisieren.

Man muß diesen Beschluß sicher als eine Auswirkung des Gesetzes zur Erleichterung der Volksschullasten vom Juni 1888 sehen, denn seit 1888 sind auch die Eltern von der Zahlung des Schulgeldes befreit.

Eigentlich könnte unser Beitrag zur Schulgeschichte hier enden; da ich aber die Anfänge des Schullebens in Friedrichsdorf-Neuschönebeck beschrieben habe, möchte ich auch noch die letzten Jahre der 58jährigen Schulgeschichte in wenigen Worten skizzieren.
Zuvor noch ein aufschlußreicher Blick auf die Besoldungssituation, die den Lehrer in Friedrichsdorf erbittern mußte:

In den Jahren 1886-88 erhielt er in seiner einklassigen Schule (70-75 Kinder) jährlich 800 M., während 650 Meter südlich davon in der 1886 erbauten zweiklassigen Schule (je 40-50 Kinder) von St. Magnus der 1. Lehrer 1.050 M. erhielt! (NDVZ vom 6.1.1887)

An die Opferbereitschaft der Bewohner unserer beiden Dörfer wurden noch zweimal hohe Forderungen gestellt. Schon seit 1888 war es klar, daß das alte Schulhaus (I) ausgedient hatte: seine Reparaturanfälligkeit und die wachsende Zahl der Kinder verlangten einen Neubau (7). Die Teilung des Grundstücks und der Verkauf des nördlichen Teils mit dem Schulhaus 1 (s.o.) erleichterten vielleicht die Finanzierung etwas (Tilgung der Schulden von 1852/53 ?)‚ aber für den Bau der neuen zwei- klassigen Schule mußten ohnehin 3 Anleihen von insgesamt 15.725 M. aufgenommen werden, wodurch wiederum "eine nicht unerhebliche Schuldenlast" auf der Schulgemeinde lag.
Zur Lehrerwohnung (=freie Dienstwohnung) im neuen Schulgebäude gehörten 2 heizbare Stuben, 2 Kammern, Küche mit Speisekammer, Keller und Bodenraum (Mietwert: 180 M.). Eine weitere Stube und eine Kammer waren für den 2. Lehrer als Wohnung bestimmt. In einem Nebengebäude waren Stallungen für Schweine und Ziegen und "3 Abörter" eingerichtet. Von den beiden Schulstuben blieb die eine vorerst unbenutzt, für die Heizung der anderen erhielt der Lehrer jährl.70 M.

Die neue Schuldenlast dürfte auch dazu geführt haben, daß Ende Okt. 1893 13 Schulinteressenten unter Federführung eines Arbeiters aus Neuschönebeck beantragten, den ungerechten „nachbargleichen Abgabenfuß" für die Schullasten zu ändern und ihn nur nach den "direkten Staatssteuern" zu bemessen (bisher bezahlte jeder Hauseigentümer 12-15 M., jeder Mietsmann 6-7,50 M.). Nach anfänglicher Weigerung des Schulvorstandes, der glaubte, Rücksicht nehmen zu müssen auf die wohlhabenden Bremer Familien und ihre Spenden zum Neubau der Schule, beschloß er endlich im August 1895, „daß alle Schullasten nunmehr nach Maßgabe der Einkommen-, Grund- und Gebäudesteuern aufgebracht werden sollen".

Mit dem zweiten unbenutzten neuen Klassenraum (s.o.) war das Problem der wachsenden Kinderzahl erst zur Hälfte gelöst. Da nach den standesamtlichen Unterlagen im Jahre 1902 mit 92, 1906 sogar mit 113 Schulkindern zu rechnen war, ließ sich jetzt auch die Einrichtung einer 2. Lehrerstelle nicht mehr umgehen. Die Bewohner waren also noch einmal gezwungen, neue Zahlungen für das Schulwesen auf sich zu nehmen.

Aus dem Genehmigungsverfahren, das im August 1901 begann und mit der Bewilligung einer „Jederzeit widerruflichen Staatsbeihülfe von jährlich 900 M." und mit der Einstellung des 2. Lehrers zu Ostern 1902 endete, seien noch folgenge bemerkenswerten Einzelheiten erwähnt:
Wegen ihrer "geringen Steuerkraft" wollte die Schulgemeinde keinen Lehrer, sondern eine Lehrerin einstellen! Als Mindestsumme des Anfansgrundgehalts waren nämlich 1897 für Lehrer 900, für Lehrerinnen 700 M. gesetzlich festgelegt worden, und außerdem bestand keine Gefahr für die Schulgemeinde, der Lehrerin bei einer Verheiratung mehr Gehalt zahlen zu müssen, denn in diesem Fall wurden Lehrerinnen aus dem Dienst entlassen! Im Gegensatz zum Schulvorstand setzten sich der Kreisschulinspektor Sup. Rakenius (8) und der Landrat Berthold (9) nachdrücklich für die Anstellung eines Lehrers ein, weil eine weibliche Lehrkraft ihnen anscheinend nicht die Gewähr bot, bei "unmittelbarster Nähe des Industriegebiets ... die Schule leistungsfähig zu erhalten, um auch mit ihrer Hülfe Gesinnungen und Tendenzen fernzuhalten und zu bekämpfen, welche hier einen fruchtbaren Boden finden würden." (Rakenius)
Noch deutlicher drückte sich der Landrat aus, wenn er im Zusammenhang mit dem Recht der Schulinteressenten, den Lehrer zu wählen (s.o.), von „sozialdemokratisch unterwühlten Arbeitergemeinden" sprach.
Dem Antrag, in dem die Schulgemeinde um einen Staatszuschuß für die 2.Lehrerstelle bat, mußte eine "Prästations-Nachweisung" (10) beigefügt werden. Sie enthielt Angaben über die Besitzverhältnisse der einzelnen Einwohner (Größe des Besitzes, direkte Steuerzahlungen, Schulden u.ä.) sowie über die finanziellen Verpflichtungen der Schulgemeinde. In dieser Liste wurden auch die 155 Einkommensteuerzahler nach Berufen aufgeschlüsselt: unter der Rubrik „Fabrik-,Werft- und sonstige Arbeiter" steht die Zahl 100, dann folgen die übrigen Berufe.
Bei ihrer Aufteilung auf die 18 Stufen der progressiven Einkommensteuer ergibt sich folgendes Bild:
Während

46 Personen (31+15) zu den Steuerstufen 1 und 2, den niedrigsten mit 6 M. bzw. 9 M. jährl., gehörten,
21 Pers. sich auf die Stufen 3 (12 M.) bis 9 (44. M.) verteilten
2 Pers. zur Stufe 12 (70 M.),
1 Pers. zur Stufe 13 (80 M..) und
1 Pers. zur Stufe 18 (146 M.) gehörten,

Verdienten 84 Pers., über die Hälfte also der Einkommensteuerzahler, so wenig, daß sie nicht in den Rahmen der 18 Stufen hineinpaßten; für sie galt eine „fingierte" Einkommensteuer:
46 Personen zahlten je 4 M. und 38 je 2,40 M. jährlich.

Die Schulgeschichte von Friedrichsdorf-Neuschönebeck endete im Herbst 1909. 11/2 Jahre nach der Eingemeindung wurde die Friedrichsdorfer Schule endgültig aufgelöst, als nämlich der dafür notwendige Erweiterungsbau der Schule St. Magnus (es war schon der zweite seit 1886) unter Dach und Fach gebracht worden war: 30 Kinder wurden der Schule in Schönebeck zugewiesen - bei der Eingemeindung war von Friedrichsdorf nur der östliche Teil zu St.Magnus geschlagen worden, der westliche (größere) Teil dagegen zu Schönebeck‚ die übrigen Kinder besuchten seit dem 1.Oktober die Schule St.Magnus.
Die verwaltungspolitische Maßnahme der Eingemeindung und die damit verbundene Zusammenlegung von zwei sehr kleinen Schulen haben ohne Zweifel die Organisation des Unterrichts erleichtert und somit seine Effizienz erhöht, sich hoffentlich also „der Jugend zum Segen" ausgewirkt (11).
Noch ein letztes Wort über die weitere Verwendung des Schulgebäudes:
Den Angaben des Hochbauamtes, das das Gebäude seit 1903 baulich betreut, ist zu entnehmen, daß das ehemalige Schulhaus II als Kleinkinderschule sowie als Schwestern- und Lehrerwohnung gedient hat; jedenfalls sind 1908 der Bau einer Waschküche mit Stall und ein Treppenhausanbau vermerkt. Einen zweiten Hinweis auf die Verwendung nach dem 1.Weltkrieg gibt uns ein Artikel der NDVZ vom 26.4.1919:
"Das Friedrichsdorfer Schulhaus wird wieder in den Dienst der öffentlichkeit gestellt als neues Gemeindehaus mit Kindergarten ab 30.4.1919; Träger ist jetzt die politische Gemeinde St. Magnus. Die beiden Klassenräume sind jetzt ein Saal. Ab Sonntag, 4.5.1919 findet wieder alle 14 Tage Kindergottesdienst statt."

Auch das Schulgrundstück mit seinen 5820 qm hat nach dem 1.Weltkrieg eine Veränderung erfahren: (12) 1920 erfolgte eine Parzellierung, wobei der Teil, auf dem das Schulhaus II steht, noch 2360 qm behielt und der südliche Rest in 7 Grundstücke aufgeteilt und zur späteren Bebauung verkauft wurde (die heutigen Häuser Nr.8-20). Der nördliche Teil mit dem Schulhaus I (1853—90) hatte schon bald nach 1890 seinen Käufer verloren da Horstmann auf See umgekommen war. Seine Frau heiratete am Ende des Jahrhunderts in 2. Ehe den Tischlermeister Sanders; diese Familie und Horstmanns Erben blieben Eigentümer des Schulhauses I, bis das Grundstück 1962 an die Stadtgemeinde Bremen überging. Bald darauf wurde das Haus abgerissen. Seitdem bilden nörd- und südliches Grundstück wieder ein Ganzes mit insges. ungefähr 4700 qm, eingerechnet ist dabei die Abtretung von fast 500 qm für die Zufahrt zur Wohnanlage „Auf dem Stahlhorn", aber auch ein Zuwachs von gut 600 qm auf der Westseite des Grundstücks (13).
In dem jetzt l00jährigen ehemaligen Schulgebäude in der Richthofenstraße 4 ist jedoch immer noch fröhliches Kindergeschrei zu hören, und wenn das Geschrei ein Zeichen gesunden Gedeihens ist, dann dürfte es den Kindern auch zum Segen sein.

Ausschnitt aus Rupertis Bericht v.12.Nov.1853, hier: Gliederung seiner Rede

Nach Gesang (Nr.372) und Eingangsgebet "begann ich" meine Rede ,,mit der Frage: Wozu wir gekommen seien? Und wem dies Haus solle angehören? Nicht zu irdischer Lust wären wir gekommen, nicht einem Menschen, oder menschlichen Eigenthümern solle es angehören, sondern dem Herrn unserem Heilande allein, ihm wollten wir es heute übergeben, Ihm es heute weihen. Wie aber sei das zu vollführen? Wie solches geschehen?

Wir frugen uns demnach:

I. Wann ist diese Stätte uns eine geweihte geworden? Wenn sie uns wurde ein Haus Gottes,
II.Wenn sie uns wurde eine Pforte des Himmels.

Text: 1 Mos. 28, 16. 17.
Zum ersten Theile zeigte ich: Ein Haus Gottes sei das, wo
1. Gottes Geist wehe und ruhe,...
2. Gottes Stimme erschalle und rufe,...
3. Gottes Leben und Wirken sich zeige,...
Besonders 2. Mos. 3. ward hier angewandt, als der Engel des Herrn im Busch erscheint, Moses seine Schuhe auszieht u. sein Haupt verhüllt.
Zum zweiten Theile erklärte ich, wie dies Haus zu nennen sei eine Pforte des Himmels, denn

1. Hier solle nicht zeitliche Freude den Kindern gebracht werden, sondern ewige,
2. hier nicht irdischer Frieden bereitet werden, sondern himmlischer.
3. hier nicht die Vereinigung mit Menschen, sondern mit
Gott.
Alles dies müsse uns treiben

a) zum Danke gegen Gott, der es gelingen ließ, wobei ich danke den Eltern, die so bereit gewesen zum Ankauf,
b) zur Furcht Gottes, dessen Stätte uns eine heilige, theure werden solle, wofür wir gern auch künftig Opfer bringen
wollten."
Gesang (Nr. 327); Weihe:

"Nach einem Flehen zum Herrn, daß er segnen wolle das Werk, und uns tiefen Eindruck geben von dem Werke, segnete ich die Stätte im Namen des dreieinigen Gottes ein, und fügte, anredend die Stätte, Segenswünsche hinzu. Nachdem auch der neue Lehrer gelobt hatte, sein Amt

Gottes Namen zu beginnen und, zu führen, wurde schließlich gesungen Nr. 608,1 und darnach über die Versammlung der Segen gesprochen."

gez. G.E. Ruperti

 

 

ANMERKUNGEN

 

1) NDVZ=NordDeutsche VolksZeitung

2) Als Quelle für meinen Beitrag habe ich ein Aktenpaket des Staatsarchivs Bremen (Sign.: 6, 27/2/ Paket Nr.11) benutzt, das Aktenbündel des Konsistoriums und der Regierung in Stade enthält; ihr Inhalt: "Die Anstellung und Dienstführung der Lehrer sowie die Verbesserung der Schule in Neuschönebeck und Friedrichsdorf." (Verbesserung = Erhöhung des Diensteinkommens).

 

3) und vielleicht auch noch entlang der "Vegesacker Heerstraße".

4) Noch im Jahre 1887 werden in der "Prästations-Nachweisung" unter den 1.215,35 M. Schullasten der Gemeinde 26,57 M. jährlich an das Haus Schönebeck für das Schulgrundstück aufgeführt.

5) vgl. Skizze 1.

6) Seit 1872 (Preußisches Schulaufsichtsgesetz) versahen die Superintendenten und Pastoren ihren Dienst im Schulwesen nicht mehr Kraft ihres Amtes, sondern - wenn nebenamtlich - im widerruflichen Auftrag des Staates.

7) s.o. am Anfang dieses Beitrages.

8) Rakenius war seit 1881 Superintendent in Lesum (bis Dez. 1905); die lokale Schulaufsicht über die Schule Friedrichsdorf und sieben weitere Schulen des Kirchspiels Lesum (St. Magnus, Schönebeck, Löhnhorst, Brundorf, Lesumstotel, Platjenwerbe und Stendorf) war schon seit vielen Jahren Aufgabe des jeweiligen Pastors secundarius, des Inhabers der 2. Pfarrstelle.

9) mit Amtssitz in Blumenthal; seit 1885 war Blumenthal aufgrund einer Verwaltungsreform in Preußen ein eigener Landkreis (bis 1932) vorher (seit 1867) hatte das Amt Blumenthal zusammen mit den Ämtern Osterholz und Lilienthal den Kreis Osterholz gebildet.

10) ein Verfahren, das seit der Annexion Hannovers durch Preußen (1866) immer mehr vervollkommnet wurde.

11) Über dem westlichen Eingang im alten Teil der Schule St. Magnus in der Richthofenstraße ist noch heute zu lesen:


Schule zu St. Magnus
Erbaut im Jahre 1886
Gott zur Ehre, der Jugend zum Segen


Den gleichen Standort dürfte auch die anfangs erwähnte Sandsteintafel an der Friedrichsdorfer Schule gehabt haben.

12) vgl. die Skizzen 2 und 3.

13) vgl. Skizze 3.

 

Januar 1990 / Joh. Hennings:

Startseite

Navigation

Nächste Seite
Historischer Rundgang Ludwig Knoop Denkmal-Einweih. St.Magnus Ursprung
Zeittafel Galerie Lesmona Heimat-Shop
Schotteck Kränholm Rothfos Schule Friedrichsdorf
Gut Weilen Gut Weilen 1919 Villa Ruhe Admiral Brommy

Gesamter Namensindex
Namens-Index St. M. überall Bremen/Ansichten
Familie Voigt Magnus-Glocke Hof Lesmona
Gästebuch Schreiben Gästebuch Lesen Links Gedicht/ Schröder

Zur nächsten Seite

Zum Archivindex
Hinweis:

In der Geschichte gibt es auch unter Experten immer wieder unterschiedliche Meinungen oder Auslegungen. Auf diesen Seiten wird ausschließlich meine private Meinung wiedergegeben. Ich übernehme keine Haftung für
Vollständigkeit, Richtigkeit, Inhalt usw. Sämtliche Texte dieser Seiten wurden vom Verfasser neu erzählt.
Alle Informationen auf diesen Seiten sind von mir mit größer Sorgfalt
recherchiert und gewissenhaft bearbeitet worden. Da inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden
und neue Erkenntnisse der Geschichtsforschung die Angaben dementieren oder ergänzen können, erkläre ich, daß alle Angaben im Sinne der Produkthaftung ohne Garantie erfolgen und daß ich keinerlei
Verantwortung und Haftung für inhaltliche und sachliche Fehler übernehmen kann.. Ich bitte dafür um Verständnis
und werde Korrekturhinweise gerne aufgreifen.

SchoenerHistory@gmx.de

© O. Schoener, 2010