(Ein Beitrag zur Schulgeschichte von Friedrichsdorf-Neuschönebeck)
Von Johann Hennings
In St.Magnus gibt es
nicht mehr viele Häuser, die vor 100 und mehr Jahren erbaut
worden sind. Zu den wenigen gehört in der Richthofenstraße
(nördl. der Eisenbahn) ein rotes Backsteingebäude, das
heute allgemein als Kindergarten Richthofenstraße (Nr.4)
bekannt ist, während es noch in den 30er Jahren von den älteren
Einwohnern Friedrichsdorfer Schule genannt wurde. Damit sind wir
bei dem ursprünglichen Daseinszweck dieses Gebäudes:
es wurde vor genau 100 Jahren als zweiklassige Schule errichtet.
Für das Baujahr gibt es heute noch einen sichtbaren Beweis
im Wartezimmer von Dr. Schmidtmann (Pumpenstraße) ist an
der Wand eine 110 x 35 cm große Sandsteintafel angebracht,
auf der folgende Worte eingemeißelt sind:
Schule in Friedrichsdorf
Erbaut im Jahre 1890
Gott zur Ehre, der Jugend zum Segen
Dazu noch eine Meldung aus der NDVZ vom Sonntag, d. 12.Okt. 1890:
"Friedrichsdorf. Am Montag (13.10) Nachmittag 3.00 Uhr wird
unsere neuerbaute zweiklassige Schule eingeweiht werden."
Wir müssen, um zu unserem Thema zu kommen, noch eine weitere
Zeitungsnotiz heranziehen, die drei Wochen früher als die
eben erwähnte zu lesen war:
In den beiden Terminen zum Verkauf der alten Schule in Friedrichsdorf
gab der Schiffskoch Horstmann aus Aumund das höchste Gebot
ab, zuletzt mit 3.840 M.; ... (NDVZ vom 21.9.1890)
Die Schulgeschichte
von Friedrichsdorf beginnt also nicht mit dem 1890 erbauten Schulhaus
(-Schulhaus II), sondern lt. eben zitierter Zeitungsmeldung zu
einer früheren Zeit mit einem Schulhaus 1. Die Geschichte
dieses ersten Schulhauses soll uns zunächst beschäftigen.
Innerhalb der heutigen
Grenzen von St. Magnus gab es im 19. Jhdt. nördlich der Eisenbahn
zwei kleine Ortschaften: Neuschönebeck (zuerst Clamersdorf
genannt) und Friedrichsdorf. Sie erstreckten sich entlang der
Lesumer Heerstraße und der Straße "Unter den
Linden": Neuschönebeck vom Holthorster Weg bis zur Leuchtenburger
Straße und Friedrichsdorf daran anschließend bis zur
Straße "Auf dem Krümpel". Ihre Selbständigkeit
verloren sie, als sie zum 1.4.1908 mit ihren insgesamt etwa 465
Einwohnern in St.Magnus eingemeindet wurden und zwar Neuschönebeck
ganz, Friedrichsdorf nur mit seinem östlichen Teil (bis Gerkens
Park). Die Namen der beiden Dörfer (Friedrich- und Clamar-)
lassen erkennen, daß die Siedlungen manchmal auch Colonien"
genannt auf dem Grund und Boden des Barons von der Borch angelegt
waren; für die ursprünglich gleich großen Parzellen
(2 Morgen) mußten ihre Besitzer, die Anbauer"
genannt wurden, eine jährliche Rente an das Schloß
Schönebeck entrichten. Ihren Lebensunterhalt verschafften
sicn die Eingesessenen" teils durch Tagelohn, Handwerk
(z.B. als Schiffszimmerleute) oder durch kleine Seereisen, teils
durch landwirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke, bespannt"
aber war niemand. Da außerdem fast alle Bewohner ihre Häuser
nur mit fremdem Geld hatten bauen können, war das Geld bei
ihnen äußerst knapp.
Die Anfänge eines
eigenen Schullebens, d.h. die Anstellung eines Nebenschullehrers
durch die Schulinteressenten" von Neuschönebeck,
fallen in die Zeit von 1799 - 1806; ich habe sie im Veranstaltungskalender
des Heimatvereins Lesum für den Winter 1988/89 beschrieben
und will sie daher nicht wiederholen, zumal die Nebenschule offensichtlich
nicht einmal 10 Jahre bestanden hat.
Bis in die Mitte der
1840er Jahre scheinen die Schulinteressenten ihre Kinder je nach
Lage ihrer Wohnstätten entweder nach Lesum (zur Hauptschule)
oder nach Platjenwerbe, nach Schönebeck oder auch nach Aumund
geschickt zu haben. Doch deuten zwei Bemerkungen (1854 und 1864)
in Berichten des Sup. Ruperti an das Konsistorium in Stade darauf
hin, daß es seit 1845/46 in Neuschönebeck wieder eine
Schulstube mit einem Nebenschullehrer gegeben haben muß.
Die eigentliche Geburtsstunde
einer bis 1908/09 bestehenden Schuleinrichtung in unseren beiden
Dörfern und damit letztlich auch der Anlaß zum Bau
des oben erwähnten Gebäudes an der Richthofenstraße
ist die Erklärung der Ortschaft Neuschönebeck vom 14.12.1848,
zusammen mit der Colonie" Friedrichsdorf eine neue
Schulgemeinde (insgesamt 35 Feuer- stellen) bilden zu wollen.
Aufgrund der "wirklich so dürftigen Umstände der
meisten Bewohner", die sehr unvermögende Tagelöhner
und niedere Handwerker" waren, brachte dieser Beschluß
große finanzielle Probleme mit sich: die Schulgemeinde mußte
nämlich nicht nur die Kosten für das Schullokal (einschl.
Einrichtung und Heizung) und für die Lehrerwohnung tragen,
sondern auch das seit 1845 gesetzlich festgelegte Mindestgehalt
für den Lehrer zahlen: jährl. 80 Rthl. Nach langwierigem
Schriftwechsel zwischen Lesum und Stade sollte diese Diensteinnahme"
wie folgt aufgebracht werden: 1.durch 20 gGr. (5/6 Rthl.) Schulgeld
pro Kind, 2. das dann an 60 Rthl. noch fehlende Geld durch Umlage
nach Feuerstellen und 3.durch 20 Rthl. staatliche Beihilfe. Erst
zu Ostern 1851 - 26 Monate nach dem Beschluß konnte endlich
in Neuschönebeck der einklassige Schulbetrieb aufgenommen
werden: ungefähr 60 Kinder wurden in einer gemieteten Schulstube
von einem 19jährigen Lehrer unterrichtet, dessen Ausbildung
in Unterweisungen und practischen Übungen" bestand,
an denen er ein Vierteljahr lang im Nebeninstitute des Königlichen
Seminarii zu Hannover theilgenommen" hatte.
Die Schulstube kann
nur eine sehr behelfsmäßige Notlösung gewesen
sein - wo hätte man auch in den 39 kleinen Seefahrer- und
Handwerker- Häusern der Anbauer einen passenden Raum finden
können, in dem bei ausreichendem Platz, Licht und Sauerstoff
60 Kinder erfolgreich hätten unterrichtet werden können!
Dabei wuchs die Zahl der Anbauer und dementsprechend auch die
der Kinder.
Da bot sich der Schulgemeinde schon im Sommer 1852 die Gelegenheit,
in Friedrichsdorf ein eigenes Schulhaus zu acquiriren":
der bisherige Eigentümer Diedrich Middelstorb wollte sein
erst 1851 erbautes 30 x 34 Fuß großes Wohnhaus mit
dem dazugehörigen 3 Morgen großen Grundstück für
760 Rthl.Gold verkaufen, dazu kam für den Käufer noch
eine jährliche Belastung von 8 Rthl.Gold, die als Rente an
das Gut Schönebeck zu zahlen waren. Die Acquisition"
war nur mit staatlicher Beihilfe möglich. Den von den Schulvorstehern
Strodthoff und Dohrmann erbetenen staatlichen Zuschuß -sie
nannten ihn ein Gnadengeschenk von 400 Rthl." -verringerte
schon Sup. Ruperti, der die erste Station auf dem Dienstweg nach
Hannover war, auf 300 Rthl.! Daher sahen sich auch das Konsistorium
und die Landdrostei in Stade nicht veranlaßt, beim Kgl.
Mi- nisterium der geistlichen- und Unterrichtsangelegenheiten
in Hannover mehr als 300 Rthl. zu beantragen (28.12.1852). Mit
Hilfe dieses Zuschusses wurde der Kauf im Februar 1853 abgeschlossen,
und nach einem geringfügigen Umbau konnte die neue Schule
am Sonntag, den 6. November 1853 mit einem Gottesdienst feierlich
eingeweiht werden.Wo lag nun das Schulhaus 1 mit dem dazugehörigen
Grundstück?
Es stand an der Straße "Unter den Linden" auf
dem Gelände des heutigen Kindergartens Richthofenstraße.
Das Grundstück erstreckte sich von der Chaussee" in
40 m Breite etwa 200 m nach Süden und umfaßte auch
noch das Grundstück des heutigen Hauses Nr. 20 (5). 1890
wurde es in einen 5820 qm großen südlichen Teil, auf
dem das neue Schulhaus (II) errichtet wurde, und in einen kleineren,
nördlichen Teil (2160 qm) geteilt. Auf diesen Teil mit dem
Schulhaus 1 bezieht sich das Kaufangebot, das zu Beginn dieses
Aufsatzes aus der NDVZ zitiert wurde.
Jetzt wieder zurück
in die 1850er Jahre! Erinnern wir uns noch einmal:
die Bewohner der Schulgemeinde, die bis auf ganz wenige
arm waren", mußten jetzt neben ihren persönlichen
Schulden (Ruperti: "... da fast jeder Bewohner schwer verschuldet
ist") und neben den bisherigen Schullasten auch noch die
neuen Schuldlasten auf sich nehmen, die durch die Creditaufnahme
beim Kauf des Schulhauses entstanden waren.
Das blieb nicht ohne
Folgen für die "Salarierung" des Friedrichdorfer
Lehrers: es gab zwar im Königreich Hannover ein gesetzlich
geregeltes Mindestgehalt (seit 1856 betrug es 150 Rthl.jährlich),
aber im übrigen regelte sich die Höhe der Diensteinnahmen
nach der Finanzkraft der jeweiligen Schulgemeinde. Wie völlig
unzureichend der Schullehrer in Friedrichsdorf entlohnt wurde,
geht daraus hervor, daß die Schulgemeinde sich erst 1858
entschließen konnte, die Schulstelle von 80 auf 100
Rthl. aufzubessern". Daneben aber bietet uns diese Aufbesserung
ein eindrucksvolles Beispiel für politisches Rückgrat:
die Schulgemeinde hatte das Konsistorium gebeten, von den 20 Rthl.
jährlich 5 Rthl. als staatliche Beihilfe zu übernehmen.
Das Konsistorium wollte den Zuschuß jedoch nur unter der
Bedingung bewilligen, daß die Schulinteressenten auf ihr
Besetzungsrecht" (=Recht, den Lehrer auszuwählen)
verzichteten. Trotz verstärkten Drucks der Obrigkeit lehnte
die Schul- gemeinde dies Ansinnen ab und kam selbst für die
gesamte Gehaltserhöhung auf.
Bis in die 1890er Jahre hinein sah sich fast jeder Lehrer in Friedrichsdorf-Neuschönebeck
gezwungen, "um Verbesserung seiner Diensteinnahmen nachzusuchen".
1863 gab einer von ihnen im Alter von 25 Jahren sogar seine Stellung
auf und beschloß, nach Amerika auszuwandern. In einer schriftlichen
Meldung, in der er dem Konsistorium seinen Entschluß mitteilte,
meinte er zu dem jährlichen Gehalt von 100 Rthl.:
Kümmerlich
kann ich damit nur mein Leben fristen; eine Sorge häuft sich,
dabei auf die Andere, ...
Lag ein solches Gesuch
vor, verhielten sich die Schulinteressenten in ihrer Bereitschaft
zu zahlen zunächst einmal sehr zurückhaltend. Sie hofften,
auf diese Weise eine entsprechend höhere staatliche Beihilfe
vom Ministerium in Hannover (später Berlin) zu bekommen.
Zwischen den Kontrahenten zu vermitteln und Lösungsvorschläge
zu unterbreiten, war Aufgabe des Sup. Ruperti, der seit 1840 Prediger
in Lesum und seit 1846 auch Superintendent war. Kraft seines geistlichen
Amtes beaufsichtigte er die Schulen im Kirchspiel Lesum (6). Als
Vorsitzender der Kgl. Kirchencommission des Gerichts Lesum-Schönebeck,
später als geistlicher Kirchencommissarius des Amts
Blumenthal" mußte er zu den Gesuchen Stellung nehmen.
Das Ergebnis war dann meistens ein Kompromiß, wie z.B. im
Frühjahr 1864, also noch in der hannoverschen Ära: Hannover
bewilligte für die Erhöhung des jährlichen Diensteinkommens
von 100 auf 150 Rthl. eine jährliche Beihilfe von 30 Rthl.,
den Rest von
20 Rthl. zahlte die Schulgerneinde, dafür wurde ihr die Erhöhung
des Schulgeldes auf 1 Rthl. jährlich genehmigt.
Sup. Ruperti erwies
sich in seinen Stellungnahmen immer als verantwortungsbewußter
Sachwalter der schulischen Belange und damit auch der berechtigten
Wünsche der Lehrer. Er zeigte ebenfalls großes Verständnis
für die wirtschaftliche Lage der Bewohner von Friedrichsdorf
und Neuschönebeck; diese Schulgemeinde war nämlich nach
seinen Worten "die ärmste aller hiesigen 15 Schulgemeinden".
Es ist daher nicht verwunderlich, in welchem Verhältnis sich
z.B. 1869/70 also schon in preußischer Zeit die 70 Haushaltungen
beider Dörfer auf die 7 Stufen der damaligen Classensteuer
verteilten: zur 1. -der niedrigsten Stufe gehörten 37 und
zur 2. Stufe 18 Haushaltungen, das ergab zusammen schon fast 79
%. Mit Recht konnte der weltliche Kirchen-Commissarius des Amts
Blumenthal, Stegemann, ein Gesuch um Verbesserung der Schulstelle
mit den Worten kommentieren: Das Vermögen der Gemeinde
besteht vorzugsweise in der Arbeitskraft der Bewohner."
Wenn dann auch noch Ende der 1860er Jahre durch den Übergang
vom Holz- zum Eisenschiffbau gerade den Schiffszimmerleuten Arbeitslosigkeit
drohte, wurde die wirtschaftliche Lage vieler Familien noch angespannter:
"Bei vielen herrscht bittere Noth. ... Sie nährten sich
meistens vom Schiffszimmerhandwerke, welcher Beruf jetzt sammt
dem Schiffsbau wegen der zunehmenden Dampfschiffahrt fast völlig
aufgehört hat.
Nur in einer Angelegenheit
allerdings hatte Rupertis Verständnis für die wirtschaftliche
Situation der Bewohner seine Grenzen erreicht. Gleich beim Erwerb
des Schulhauses (1853) hatte er ihnen vorgeschlagen, das fehlende
Kaufgeld von der Landes-Credit-oder Kloster-Casse zu einem Zinssatz
zu entleihen, mit dem auch die gesamte Schuld im Laufe von 20
bis 24 Jahren abgetragen worden wäre. Die Schulinteressenten
dagegen waren keineswegs auf diesen Vorschlag eingegangen, sondern
hatten sich das Geld (etwa 550 Rthl.) von einem Privatmann aus
Schönebeck zu 4,5 % Zinsen geliehen, die sie nun, ohne ihre
Schuldenlast zu verringern, jahrzehntelang bezahlten. Nach Rupertis
Worten (April 1864) verweigerte die Dorfschaft" die
Tilgung unter dem engherzigen Vorwande, weil sie dann ja
Lasten für die Nachkommen tragen würde, welche diese
selbst tragen könnten."
Der Unmut und Ärger
über diesen Sachverhalt und über die Einstellung der
Einwohner schlugen sich von nun an in jeder Stellungnahme nieder,
die Ruperti zu den Gesuchen um Verbesserung der Schulstelle schreiben
mußte. Noch Ende Februar 1880, sieben Monate vor seinem
Tode, machte er seinem Ärger u.a. mit den Worten Luft, daß
die Schulgemeinde Friedrichsdorf-Neuschönebeck immer die
ärmste gewesen und geblieben sei besonders durch die
Störrigkeit einiger Redelsführer, die durchaus nicht
auf mich hören wollten, daß sie allmälich ihre,
Schulden abtrügen aus dem nichtigen Grunde, dann würde
ein verheirateter (scil. Lehrer) angestellt, der mit dem Vortheile
durchginge. Jetzt sind, Gott sei Dank, vernünftigere und
mehr christliche Seelen am Regimente, die auch gern Opfer bringen
wollen, wenngleich sie wenig zu opfern haben."
Und doch hatte die
Gemeinde schon ein großes Opfer gebracht: obwohl 1879/1880
in Folge des Darniederliegens aller Geschäfte viele
Interessenten arbeitslos und ohne Verdienst" waren, hatte
die Gemeinde auf einer Interessenten-Versammlung im Januar 1880
mit 17 gegen 10 Stimmen beschlossen, dem neu zu wählenden
Lehrer die ganze Wohnung im Schulhaus mit den dazugehörigen
Ländereien (3 Morgen) zu überlassen.
Seit 1853 hatte jeder
Lehrer mit einer einzigen Stube vorliebnehmen müssen,
und muß
derselbe darin schlafen, essen und trinken, sich aus- und ankleiden Stiefeln putzen, sich waschen, kurzum Alles
thun" (Worte eines leidtragenden Lehrers,
1869)
Die übrigen Wohnräume
und die Ländereien waren an eine 3. Partei für 30 Rthl.
vermietet, eine Summe, die der Gemeinde natürlich sehr willkommen
war und die man nicht entbehren zu können glaubte. Den Antrag
der Lehrer, ihnen die ganze Wohnung und die Ländereien zu
überlassen, hatten die Schulinteressenten bisher immer abschlägig
beschieden mit dem Argument,
dann werde der
Lehrer sich verheirathen und bald Zuschuß...verlangen, und
sie wären dazu nicht im Stande".
Auf diese Weise hatte die Schule zu Michaelis 1870 schon einen
guten Lehrer verloren, der sich gern verheiraten wollte; er wurde
nach Cassebruch versetzt, einem Ort mit einer bestimmt besser
dotierten Schulstelle und mit billigeren Lebens- verhältnissen.
Der Verlust (im Schuljahr 1879/80) eines weiteren unverheirateten
guten Lehrers der aber im Alter von 32 Jahren offensichtlich
auf einen sehr abschüssigen Weg geraten und deswegen seines
Amtes entsetzt" worden war, hatte die
Schulgemeinde, damit nicht die Existenz der Schule bedroht werde,
endlich doch dazu bewogen, die Schulstelle zu verbessern (Wohnung
und Land) und dadurch auch einem verheirateten Lehrer die Möglichkeit
zu bieten, trotz der teuren Lebensbedingungen in Friedrichsdorf
festen Fuß zu fassen und trotz der versuchungsvollen
Lage des Dorfes" einen sittlichen Lebenswandel" zu führen.
Mit dieser Maßnahme war ein Tei1 der Ursache für Rupertis
Ärger gegenstandslos geworden; offen blieb dagegen noch das
Problem der Amortisation des 1853 geliehenen Geldes. Aber auch
hier fand sich eine Lösung, allerdings erlebte Ruperti sie
nicht mehr: erst im März 1888 beschloß der Schulvorstand,
die Schuld von 2100 M. (700 Rthl.) mit 2 % zu amortisieren.
Man muß diesen
Beschluß sicher als eine Auswirkung des Gesetzes zur Erleichterung
der Volksschullasten vom Juni 1888 sehen, denn seit 1888 sind
auch die Eltern von der Zahlung des Schulgeldes befreit.
Eigentlich könnte
unser Beitrag zur Schulgeschichte hier enden; da ich aber die
Anfänge des Schullebens in Friedrichsdorf-Neuschönebeck
beschrieben habe, möchte ich auch noch die letzten Jahre
der 58jährigen Schulgeschichte in wenigen Worten skizzieren.
Zuvor noch ein aufschlußreicher Blick auf die Besoldungssituation,
die den Lehrer in Friedrichsdorf erbittern mußte:
In den Jahren 1886-88
erhielt er in seiner einklassigen Schule (70-75 Kinder) jährlich
800 M., während 650 Meter südlich davon in der 1886
erbauten zweiklassigen Schule (je 40-50 Kinder) von St. Magnus
der 1. Lehrer 1.050 M. erhielt! (NDVZ vom 6.1.1887)
An die Opferbereitschaft
der Bewohner unserer beiden Dörfer wurden noch zweimal hohe
Forderungen gestellt. Schon seit 1888 war es klar, daß das
alte Schulhaus (I) ausgedient hatte: seine Reparaturanfälligkeit
und die wachsende Zahl der Kinder verlangten einen Neubau (7).
Die Teilung des Grundstücks und der Verkauf des nördlichen
Teils mit dem Schulhaus 1 (s.o.) erleichterten vielleicht die
Finanzierung etwas (Tilgung der Schulden von 1852/53 ?)
aber für den Bau der neuen zwei- klassigen Schule mußten
ohnehin 3 Anleihen von insgesamt 15.725 M. aufgenommen werden,
wodurch wiederum "eine nicht unerhebliche Schuldenlast"
auf der Schulgemeinde lag.
Zur Lehrerwohnung (=freie Dienstwohnung) im neuen Schulgebäude
gehörten 2 heizbare Stuben, 2 Kammern, Küche mit Speisekammer,
Keller und Bodenraum (Mietwert: 180 M.). Eine weitere Stube und
eine Kammer waren für den 2. Lehrer als Wohnung bestimmt.
In einem Nebengebäude waren Stallungen für Schweine
und Ziegen und "3 Abörter" eingerichtet. Von den
beiden Schulstuben blieb die eine vorerst unbenutzt, für
die Heizung der anderen erhielt der Lehrer jährl.70 M.
Die neue Schuldenlast
dürfte auch dazu geführt haben, daß Ende Okt.
1893 13 Schulinteressenten unter Federführung eines Arbeiters
aus Neuschönebeck beantragten, den ungerechten nachbargleichen
Abgabenfuß" für die Schullasten zu ändern
und ihn nur nach den "direkten Staatssteuern" zu bemessen
(bisher bezahlte jeder Hauseigentümer 12-15 M., jeder Mietsmann
6-7,50 M.). Nach anfänglicher Weigerung des Schulvorstandes,
der glaubte, Rücksicht nehmen zu müssen auf die wohlhabenden
Bremer Familien und ihre Spenden zum Neubau der Schule, beschloß
er endlich im August 1895, daß alle Schullasten nunmehr
nach Maßgabe der Einkommen-, Grund- und Gebäudesteuern
aufgebracht werden sollen".
Mit dem zweiten unbenutzten
neuen Klassenraum (s.o.) war das Problem der wachsenden Kinderzahl
erst zur Hälfte gelöst. Da nach den standesamtlichen
Unterlagen im Jahre 1902 mit 92, 1906 sogar mit 113 Schulkindern
zu rechnen war, ließ sich jetzt auch die Einrichtung einer
2. Lehrerstelle nicht mehr umgehen. Die Bewohner waren also noch
einmal gezwungen, neue Zahlungen für das Schulwesen auf sich
zu nehmen.
Aus dem Genehmigungsverfahren,
das im August 1901 begann und mit der Bewilligung einer Jederzeit
widerruflichen Staatsbeihülfe von jährlich 900 M."
und mit der Einstellung des 2. Lehrers zu Ostern 1902 endete,
seien noch folgenge bemerkenswerten Einzelheiten erwähnt:
Wegen ihrer "geringen Steuerkraft" wollte die Schulgemeinde
keinen Lehrer, sondern eine Lehrerin einstellen! Als Mindestsumme
des Anfansgrundgehalts waren nämlich 1897 für Lehrer
900, für Lehrerinnen 700 M. gesetzlich festgelegt worden,
und außerdem bestand keine Gefahr für die Schulgemeinde,
der Lehrerin bei einer Verheiratung mehr Gehalt zahlen zu müssen,
denn in diesem Fall wurden Lehrerinnen aus dem Dienst entlassen!
Im Gegensatz zum Schulvorstand setzten sich der Kreisschulinspektor
Sup. Rakenius (8) und der Landrat Berthold (9) nachdrücklich
für die Anstellung eines Lehrers ein, weil eine weibliche
Lehrkraft ihnen anscheinend nicht die Gewähr bot, bei "unmittelbarster
Nähe des Industriegebiets ... die Schule leistungsfähig
zu erhalten, um auch mit ihrer Hülfe Gesinnungen und Tendenzen
fernzuhalten und zu bekämpfen, welche hier einen fruchtbaren
Boden finden würden." (Rakenius)
Noch deutlicher drückte sich der Landrat aus, wenn er im
Zusammenhang mit dem Recht der Schulinteressenten, den Lehrer
zu wählen (s.o.), von sozialdemokratisch unterwühlten
Arbeitergemeinden" sprach.
Dem Antrag, in dem die Schulgemeinde um einen Staatszuschuß
für die 2.Lehrerstelle bat, mußte eine "Prästations-Nachweisung"
(10) beigefügt werden. Sie enthielt Angaben über die
Besitzverhältnisse der einzelnen Einwohner (Größe
des Besitzes, direkte Steuerzahlungen, Schulden u.ä.) sowie
über die finanziellen Verpflichtungen der Schulgemeinde.
In dieser Liste wurden auch die 155 Einkommensteuerzahler nach
Berufen aufgeschlüsselt: unter der Rubrik Fabrik-,Werft-
und sonstige Arbeiter" steht die Zahl 100, dann folgen die
übrigen Berufe.
Bei ihrer Aufteilung auf die 18 Stufen der progressiven Einkommensteuer
ergibt sich folgendes Bild:
Während
46 Personen (31+15)
zu den Steuerstufen 1 und 2, den niedrigsten mit 6 M. bzw. 9 M.
jährl., gehörten,
21 Pers. sich auf die Stufen 3 (12 M.) bis 9 (44. M.) verteilten 2 Pers. zur Stufe 12 (70 M.),
1 Pers. zur Stufe 13 (80 M..) und
1 Pers. zur Stufe 18 (146 M.) gehörten,
Verdienten 84 Pers.,
über die Hälfte also der Einkommensteuerzahler, so wenig,
daß sie nicht in den Rahmen der 18 Stufen hineinpaßten;
für sie galt eine fingierte" Einkommensteuer:
46 Personen zahlten je 4 M. und 38 je 2,40 M. jährlich.
Die Schulgeschichte
von Friedrichsdorf-Neuschönebeck endete im Herbst 1909. 11/2
Jahre nach der Eingemeindung wurde die Friedrichsdorfer Schule
endgültig aufgelöst, als nämlich der dafür
notwendige Erweiterungsbau der Schule St. Magnus (es war schon
der zweite seit 1886) unter Dach und Fach gebracht worden war:
30 Kinder wurden der Schule in Schönebeck zugewiesen - bei
der Eingemeindung war von Friedrichsdorf nur der östliche
Teil zu St.Magnus geschlagen worden, der westliche (größere)
Teil dagegen zu Schönebeck die übrigen Kinder
besuchten seit dem 1.Oktober die Schule St.Magnus.
Die verwaltungspolitische Maßnahme der Eingemeindung und
die damit verbundene Zusammenlegung von zwei sehr kleinen Schulen
haben ohne Zweifel die Organisation des Unterrichts erleichtert
und somit seine Effizienz erhöht, sich hoffentlich also der
Jugend zum Segen" ausgewirkt (11).
Noch ein letztes Wort über die weitere Verwendung des Schulgebäudes:
Den Angaben des Hochbauamtes, das das Gebäude seit 1903 baulich
betreut, ist zu entnehmen, daß das ehemalige Schulhaus II
als Kleinkinderschule sowie als Schwestern- und Lehrerwohnung
gedient hat; jedenfalls sind 1908 der Bau einer Waschküche
mit Stall und ein Treppenhausanbau vermerkt. Einen zweiten Hinweis
auf die Verwendung nach dem 1.Weltkrieg gibt uns ein Artikel der
NDVZ vom 26.4.1919:
"Das Friedrichsdorfer Schulhaus wird wieder in den Dienst
der öffentlichkeit gestellt als neues Gemeindehaus mit Kindergarten
ab 30.4.1919; Träger ist jetzt die politische Gemeinde St.
Magnus. Die beiden Klassenräume sind jetzt ein Saal. Ab Sonntag,
4.5.1919 findet wieder alle 14 Tage Kindergottesdienst statt."
Auch das Schulgrundstück
mit seinen 5820 qm hat nach dem 1.Weltkrieg eine Veränderung
erfahren: (12) 1920 erfolgte eine Parzellierung, wobei der Teil,
auf dem das Schulhaus II steht, noch 2360 qm behielt und der südliche
Rest in 7 Grundstücke aufgeteilt und zur späteren Bebauung
verkauft wurde (die heutigen Häuser Nr.8-20). Der nördliche
Teil mit dem Schulhaus I (185390) hatte schon bald nach
1890 seinen Käufer verloren da Horstmann auf See umgekommen
war. Seine Frau heiratete am Ende des Jahrhunderts in 2. Ehe den
Tischlermeister Sanders; diese Familie und Horstmanns Erben blieben
Eigentümer des Schulhauses I, bis das Grundstück 1962
an die Stadtgemeinde Bremen überging. Bald darauf wurde das
Haus abgerissen. Seitdem bilden nörd- und südliches
Grundstück wieder ein Ganzes mit insges. ungefähr 4700
qm, eingerechnet ist dabei die Abtretung von fast 500 qm für
die Zufahrt zur Wohnanlage Auf dem Stahlhorn", aber
auch ein Zuwachs von gut 600 qm auf der Westseite des Grundstücks
(13).
In dem jetzt l00jährigen ehemaligen Schulgebäude in
der Richthofenstraße 4 ist jedoch immer noch fröhliches
Kindergeschrei zu hören, und wenn das Geschrei ein Zeichen
gesunden Gedeihens ist, dann dürfte es den Kindern auch zum
Segen sein.
Ausschnitt aus Rupertis
Bericht v.12.Nov.1853, hier: Gliederung seiner Rede
Nach Gesang (Nr.372)
und Eingangsgebet "begann ich" meine Rede ,,mit der
Frage: Wozu wir gekommen seien? Und wem dies Haus solle angehören?
Nicht zu irdischer Lust wären wir gekommen, nicht einem Menschen,
oder menschlichen Eigenthümern solle es angehören, sondern
dem Herrn unserem Heilande allein, ihm wollten wir es heute übergeben,
Ihm es heute weihen. Wie aber sei das zu vollführen? Wie
solches geschehen?
Wir frugen uns demnach:
I. Wann ist diese Stätte
uns eine geweihte geworden? Wenn sie uns wurde ein Haus Gottes,
II.Wenn sie uns wurde eine Pforte des Himmels.
Text: 1 Mos. 28, 16.
17.
Zum ersten Theile zeigte ich: Ein Haus Gottes sei das, wo
1. Gottes Geist wehe und ruhe,...
2. Gottes Stimme erschalle und rufe,...
3. Gottes Leben und Wirken sich zeige,...
Besonders 2. Mos. 3. ward hier angewandt, als der Engel des Herrn
im Busch erscheint, Moses seine Schuhe auszieht u. sein Haupt
verhüllt.
Zum zweiten Theile erklärte ich, wie dies Haus zu nennen
sei eine Pforte des Himmels, denn
1. Hier solle nicht
zeitliche Freude den Kindern gebracht werden, sondern ewige,
2. hier nicht irdischer Frieden bereitet werden, sondern himmlischer.
3. hier nicht die Vereinigung mit Menschen, sondern mit
Gott.
Alles dies müsse uns treiben
a) zum Danke gegen
Gott, der es gelingen ließ, wobei ich danke den Eltern,
die so bereit gewesen zum Ankauf,
b) zur Furcht Gottes, dessen Stätte uns eine heilige, theure
werden solle, wofür wir gern auch künftig Opfer bringen
wollten."
Gesang (Nr. 327); Weihe:
"Nach einem Flehen
zum Herrn, daß er segnen wolle das Werk, und uns tiefen
Eindruck geben von dem Werke, segnete ich die Stätte im Namen
des dreieinigen Gottes ein, und fügte, anredend die Stätte,
Segenswünsche hinzu. Nachdem auch der neue Lehrer gelobt
hatte, sein Amt
Gottes Namen zu beginnen
und, zu führen, wurde schließlich gesungen Nr. 608,1
und darnach über die Versammlung der Segen gesprochen."
gez. G.E. Ruperti
ANMERKUNGEN
1) NDVZ=NordDeutsche
VolksZeitung
2) Als Quelle für
meinen Beitrag habe ich ein Aktenpaket des Staatsarchivs Bremen
(Sign.: 6, 27/2/ Paket Nr.11) benutzt, das Aktenbündel des
Konsistoriums und der Regierung in Stade enthält; ihr Inhalt:
"Die Anstellung und Dienstführung der Lehrer sowie die
Verbesserung der Schule in Neuschönebeck und Friedrichsdorf."
(Verbesserung = Erhöhung des Diensteinkommens).
3) und vielleicht auch
noch entlang der "Vegesacker Heerstraße".
4) Noch im Jahre 1887
werden in der "Prästations-Nachweisung" unter den
1.215,35 M. Schullasten der Gemeinde 26,57 M. jährlich an
das Haus Schönebeck für das Schulgrundstück aufgeführt.
5) vgl. Skizze 1.
6) Seit 1872 (Preußisches
Schulaufsichtsgesetz) versahen die Superintendenten und Pastoren
ihren Dienst im Schulwesen nicht mehr Kraft ihres Amtes, sondern
- wenn nebenamtlich - im widerruflichen Auftrag des Staates.
7) s.o. am Anfang dieses
Beitrages.
8) Rakenius war seit
1881 Superintendent in Lesum (bis Dez. 1905); die lokale Schulaufsicht
über die Schule Friedrichsdorf und sieben weitere Schulen
des Kirchspiels Lesum (St. Magnus, Schönebeck, Löhnhorst,
Brundorf, Lesumstotel, Platjenwerbe und Stendorf) war schon seit
vielen Jahren Aufgabe des jeweiligen Pastors secundarius, des
Inhabers der 2. Pfarrstelle.
9) mit Amtssitz in
Blumenthal; seit 1885 war Blumenthal aufgrund einer Verwaltungsreform
in Preußen ein eigener Landkreis (bis 1932) vorher (seit
1867) hatte das Amt Blumenthal zusammen mit den Ämtern Osterholz
und Lilienthal den Kreis Osterholz gebildet.
10) ein Verfahren,
das seit der Annexion Hannovers durch Preußen (1866) immer
mehr vervollkommnet wurde.
11) Über dem westlichen
Eingang im alten Teil der Schule St. Magnus in der Richthofenstraße
ist noch heute zu lesen:
Schule zu St. Magnus Erbaut im Jahre 1886 Gott zur Ehre,
der Jugend zum Segen
Den gleichen Standort dürfte auch die anfangs erwähnte
Sandsteintafel an der Friedrichsdorfer Schule gehabt haben.
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